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Rentenfabrik

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge für Rentenbezüger und deren Anwartschaften.

Die Vorsorge erfolgt im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen.

Die Vermögenserträge werden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung zugunsten der Rentenbezüger verwendet.

Die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen darf dadurch nicht gefährdet werden.

Der Stiftungsrat legt die Leistungen sowie das Verhältnis zu den übertragenden Vorsorgeeinrichtungen, zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten in Reglement und Verträgen fest.

Die anwartschaftlichen Leistungen können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Organisation Rückstellungen sowie die Anlagen des Vermögens der Stiftung.

Der Stiftungsrat kann weitere Reglemente erlassen.

Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Stiftungszweck wird erreicht, indem Vorsorgeeinrichtungen mittels Übernahmevertrag Rentenverpflichtungen an die Stiftung mit sämtlichen Rechten und Pflichten übertragen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Muntelier

  • Dorfmatt 74, 3286 Muntelier, Schweiz

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