PROVITA Gesundheitsversicherung AG
Die Gesellschaft bezweckt als Krankenkasse den Betrieb der sozialen Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18.
März 1994 und den Ausführungsverordnungen.
Die Gesellschaft kann das Rückversicherungsgeschäft im Sinne von Art.
28 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) vom 26.
September 2014 und der Ausführungsverordnung betreiben.
Die Gesellschaft kann Massnahmen zur Verhütung von Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod fördern.
Die Gesellschaft kann im Rahmen des Betriebs des Versicherungsgeschäfts administrative Dienstleistungen sowie, unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, weitere Versicherungszweige oder medizinische Leistungen anbieten.
Die Gesellschaft kann im Rahmen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an derartigen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Sie kann sich mit solchen Unternehmungen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art gegen Entgelt.
Winterthur
- Römerstrasse 38, 8400 Winterthur, Schweiz
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