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PROMEA Pensionskasse

(1) Die PROMEA Pensionskasse bezweckt in der Form einer Gemeinschaftsstiftung die Durchführung der beruflichen Vorsorge nach BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden derjenigen Firmen, die Mitglieder, Patronatsmitglieder und Gönner der AM Suisse sind, oder mit einem der genannten Mitstifter sozialpartnerschaftliche Verhältnisse unterhalten, oder deren Arbeitnehmende den Gesamtarbeitsverträgen der Mitstifter der PROMEA Pensionskasse unterstehen.

Der PROMEA Pensionskasse können sich im weiteren zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auch die folgenden Organisationen oder Unternehmungen anschliessen: - Verbände, welche die PROMEA Pensionskasse als ihre Verbandskasse anerkennen; - Unternehmungen, welche bei der PROMEA Ausgleichskasse angegliedert sind; - weitere Unternehmen gemäss den Aufnahmekriterien der Stiftung; - Selbständigerwerbende, welche Mitglied einer Mitstifterin sind.

(2) Die PROMEA Pensionskasse kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Allfällige Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, oder Arbeitslosigkeit, bleiben dem Ermessen des Stiftungsrates vorbehalten.

(3) Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die PROMEA Pensionskasse Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Schlieren

  • Ifangstrasse 8, 8952 Schlieren, Schweiz

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