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PKE Vorsorgestiftung Energie

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Unternehmen, welche vornehmlich der Energiebranche angehören, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Der Anschluss eines Unternehmens an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Stiftungsrat erlässt Reglemente, in denen die Leistungen, die Organisation, die Finanzierung, die Kontrolle sowie das Verhältnis zu den angeschlossenen Unternehmen, zu den Versicherten, zu den Rentnern und zu den Anspruchsberechtigten geregelt sind.

Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten und Rentner jederzeit ganz oder teilweise geändert werden.

Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Zürich

  • Freigutstrasse 16, 8002 Zürich, Schweiz

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