PK-AETAS, BVG Sammelstiftung
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie die freiwillige und überobligatorische berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der der Stiftung angeschlossenen Unternehmen und für deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Alter, Tod und Invalidität.
Der Arbeiteber kann in die Vorsorge miteinbezogen werden, wobei er jedoch nicht besser als die Arbeitnehmer gestellt werden darf.
Bern
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