Profilbild Personalvorsorgestiftung der graphischen Industrie (pvgi)

Personalvorsorgestiftung der graphischen Industrie (pvgi)

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und die Inhaber der angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Stiftungsrat kann zudem in einzelnen Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit eines Versicherten Ermessensleistungen aus dem freien Stiftungsvermögen zusprechen. Angeschlossene Firmen sind Mitgliederfirmen der Stifter, vertragstreue Firmen gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag Viscom comedia (syndicom)-Syna und weitere Firmen anderer zweckverwandter Branchen oder Verbände, welche sich mir ihren Arbeitnehmern aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung der Stiftung angeschlossen haben.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Bern

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