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Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG, seiner Ausführungsbestimmungen und der Verordnung über die Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon (Verordnung) für die Angestellten der Gemeinde Zollikon und der angeschlossenen Institutionen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorgebetreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Zollikon

  • Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, Schweiz

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