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Personalvorsorgestiftung der Festo AG

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Festo AG sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität, kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben in der Gewährung von Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Festo AG auch das Personal von mit der Festo AG wirtschaftlich eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Lupfig

  • Gass 10, 5242 Lupfig, Schweiz

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