Profilbild Personalvorsorgeeinrichtung der Helvetikett AG

Personalvorsorgeeinrichtung der Helvetikett AG

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Der Stiftung können auch Arbeitnehmer von Unternehmungen angeschlossen werden, die mit der Firma aktuell oder ehemals wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind.

Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Finanzierung, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchsberechtigten fest.

Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Grabs

  • Werdenstrasse 85, 9472 Grabs, Schweiz

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