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Personalstiftung Transporta

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma sowie weiterer Unternehmungen, die sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für Angehörige und Hinterlassene solcher Arbeitnehmender gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalles des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod und Invalidität.

Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und ebenso Leistungen bei unverschuldeten Notlagen erbringen.

Die Stiftung kann nebst den reglementarischen Leistungen auch weitere freiwillige Vorsorgeleistungen erbringen.

Die Ausrichtung solcher Leistungen wird nach pflichtgemässem Ermessen des Stiftungsrats bestimmt und kann mit Auflagen verbunden werden.

Basel

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