Profilbild Personalstiftung gallus Ferd. Rüesch AG

Personalstiftung gallus Ferd. Rüesch AG

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma und ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer zu seinen Lebzeiten in erheblichem Umfang gesorgt hat.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Firmen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Firmen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Solche Beschlüsse sind der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen weder Gratifikationen, Teuerungs- oder ähnliche Lohnzulagen noch irgendwelche Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des BVG bzw.

seiner Vollzugsverordnungen.

[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

St. Gallen

  • Harzbüchelstrasse 34, 9016 St. Gallen, Schweiz

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