Personalstiftung der faigle ag
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Durch Beschluss des Stiftungsrats, kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.
Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.
Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Firmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B.
Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
Zürich
- Thurgauerstrasse 76, 8050 Zürich, Schweiz
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