Personalstiftung der KSH
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ehemaligen verbundenen Firmen der Karl Spiess Holding AG und allenfalls weiteren Unternehmen, die mittels Anschlussvertrag angeschlossen werden können, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität.
Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Lichtensteig
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