Profilbild Personalfürsorgestiftung Marco Dätwyler Unternehmungen

Personalfürsorgestiftung Marco Dätwyler Unternehmungen

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer (für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art.

4 Abs.

2 und Art.

44 Abs.

1 BVG massgebend) der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterin auch das Personal von in der Schweiz tätigen Firmen, die mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, anschliessen, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Der Anschluss einer solchen Firma erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.

Die Anschlussvereinbarung sowie deren Änderung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Kann ferner über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weiter-gehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, und zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Trimbach

  • Baslerstrasse 103, 4632 Trimbach, Schweiz

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