Personalfürsorgestiftung der Reinhard AG Sachseln
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität für die Arbeitnehmer der Firma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer zu Lebzeiten in erheblichem Umfang gesorgt hat.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Der Stiftung kann das Personal eng verbundener Betriebe angeschlossen werden.
Sachseln
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