
Personalfürsorgestiftung der Genossenschaft sozial-diakonischer Werke (GsdW)
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die im Arbeitsverhältnis mit der Genossenschaft stehenden Angestellten beiderlei Geschlechts und ihrer Familienangehörigen, Die Fürsorge kann geleistet werden: a) Durch einmalige oder regelmässige Beitragsleistungen an die Angestellten und ihre Familien oder die Hinterbliebenen, wenn sie aus irgend einem Grunde unverschuldet in eine Notlage geraten.
b) Durch Ermöglichung von Ferienaufenthalten für erholungsbedürftige Angestellte, sofern diese durch einen Vertrauensarzt der Genossenschaft angeordnet und überwacht werden.
c) Durch Gewährung von Austrittsabfindungen mit Fürsorgecharakter.
d) Durch Abschluss von Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen zugunsten einzelner oder aller Angestellten der Stifterfirma, oder Eintritt der Stiftung in bereits bestehende Versicherungsverträge.
Die Stiftung muss in allen Fällen Versicherungsnehmerin sein.
e) Durch Beitragsleistung an betriebsinterne Fürsorge- und Versicherungseinrichtungen, wie Krankenkassen, Sterbekassen, Arbeitslosenkassen und selbständige Pensionskassen.
Aus diesen Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Genossenschaft rechtlich verpflichtet ist, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet (wie Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw).
Zürich
- Mattengasse 52, 8005 Zürich, Schweiz
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