PERSONALFÜRSORGESTIFTUNG DER GRAND HOTEL REGINA-GRINDELWALD AG
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bezw.
Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Grindelwald
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