Personalfürsorgestiftung der Firma Walpen AG, Hoch- und Tiefbau, Reckingen
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma durch Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
Die Stiftung darf auch Beiträge gemäss OR, Art.
331, Abs.
3 aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma ausserhalb der beruflichen Vorsorge rechtlich verpflichtet ist oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Arbeit üblicherweise ausrichtet (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltergeschenke etc.).
Reckingen VS
- Blinnenstrasse 11, 3998 Reckingen VS, Schweiz
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