Profilbild Personalfürsorgefonds der BIBUS HOLDING AG

Personalfürsorgefonds der BIBUS HOLDING AG

Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen der BIBUS AG, der BIBUS HYDRAULIK AG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.

Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Angehörigen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

In die reglementarische Vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden.

Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer.

Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Fehraltorf

  • Allmendstrasse 26, 8320 Fehraltorf, Schweiz

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