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Pensionskasse Unia

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Gewerkschaft UNIA und dieser nahestehender Organisationen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Der Anschluss einer nahestehenden Organisation erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit ausrichten.

Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Bern

  • Weltpoststrasse 20, 3015 Bern, Schweiz

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