Pensionskasse-Stiftung Dreyfus Söhne & Cie. AG
Die Stiftung hat den Zweck, die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalls des Erwerbseinkommens wegen Alters, Tod, Krankheit, Invalidität zu schützen.
Über die reglementierten Vorsorgeleistungen hinaus kann sie weitere freiwillige Vorsorgeleistungen erbringen.
Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Leistungen der Stiftung werden in einem oder mehreren vom Stiftungsrat erlassenen Reglementen geregelt.
Sie sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.
Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
Basel
- Aeschenvorstadt 16, 4051 Basel, Schweiz
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