
Pensionskasse SHP
1 Die SHP bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Personen, welche direkt im Gesundheitswesen tätig sind oder indirekt mit dem Gesundheitswesen einen wesentlichen Umsatz tätigen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Selbständigerwerbende und Mitglieder von Berufsverbänden, die mit dem Gesundheitswesen verbunden sind, wie auch Gemeinden, soziale wie kirchliche Einrichtungen können sich der SHP anschliessen.
Der Anschluss eines Mitgliedes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.
Die SHP kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der SHP.
Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.
Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre jederzeit geändert werden.
Das Reglement und seine Änderungen werden der Aufsichtsbehörde eingereicht.
3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die SHP Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Dietikon
- Kronenplatz 1, 8953 Dietikon, Schweiz
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