Profilbild Pensionskasse Novartis 1

Pensionskasse Novartis 1

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Stifterfirma und von Unternehmen, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit dem Novartis-Konzern verbunden sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Der Verwaltungsrat der Stifterfirma bezeichnet die verbundenen Unternehmen; sie sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes mit anderen Vorsorgeeinrichtungen Vereinbarungen treffen zur Übernahme oder Übertragung von Verpflichtungen unter gleichzeitiger Zuwendung des entsprechenden Deckungskapitals Zur Regelung der Voraussetzungen und des Umfangs der Leistungen der Stiftung und deren Finanzierung, ferner zur Regelung der Organisation und der Verwaltung der Stiftung werden die notwendigen Reglemente erlassen.

Basel

  • Lichtstr. 35, 4056 Basel, Schweiz

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