Profilbild Pensionskasse II der TX Group AG

Pensionskasse II der TX Group AG

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge zugunsten der Kadermitarbeiterinnen und Kadermitarbeiter der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, mindestens über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Zürich

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