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Pensionskasse Gemeinde Männedorf

Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Behördenmitglieder und das Personal der Gemeinde Männedorf und der weiteren der Stiftung angeschlossenen Institutionen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Die Stiftung kann in angemessener Höhe über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Die Stiftung kann aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, öffentlichrechtliche Institutionen oder privatrechtliche Institutionen, die eine Aufgabe im Interesse der Politischen Gemeinde Männedorf erfüllen, aufnehmen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Männedorf

  • Bahnhofstrasse 6, 8708 Männedorf, Schweiz

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