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Pensionskasse der Stadt Langenthal

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt und von weiteren angeschlossenen Organisationen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Anschluss von Organisationen erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden.

Im Weiteren vgl.

Stiftungsurkunde.

Langenthal

  • Jurastrasse 22, 4901 Langenthal, Schweiz

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