
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Zwecken der beruflichen Vorsorge keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B.
Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.
Zürich
- Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich, Schweiz
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