Pensionskasse der Saurer-Unternehmungen
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeiter der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Durch Beschluss des Stiftungsrates kann der Kreis der angeschlossenen Unternehmungen und Berechtigten ausgedehnt werden.
Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.
Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.
Die Reglements können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.
Die Reglemente und ihre Änderungen sind er Aufsichtsbehörde einzureichen.
Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Arbon
- Schlossgasse 4, 9320 Arbon, Schweiz
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