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Pensionskasse der Loeb AG

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw.

Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt), der mit dieser aktuell oder ehemals wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie der HeBa Partners AG.

Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.

Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden.

Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden.

Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.

Der Stiftungsrat erlässt die notwendigen Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er regelt das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten.

Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Bern

  • Spitalgasse 47, 3011 Bern, Schweiz

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