Pensionskasse der Firma Hardinge Kellenberger AG
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.
Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchsberechtigten fest.
Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.
Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Goldach
- Thannäckerstrasse 22, 9403 Goldach, Schweiz
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