Pensionskasse Cembra
Versicherung der Arbeitnehmer der Stifterinnen im Rahmen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie im Bereich der weitergehenden Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Kann nach Zustimmung des Stiftungsrates Arbeitnehmer von Gesellschaften, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Gesellschaft verbunden sind, aufnehmen, wenn die bisherigen Stiftungsdestinatäre dadurch nicht benachteiligt werden.
Zürich
- Bändliweg 20, 8048 Zürich, Schweiz
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