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Pensionskasse Accu Oerlikon

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge für ihre Rentenbezüger sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (nachfolgend Rentenbezüger genannt); sie kann Rentnerbestände von anderen Vorsorgeeinrichtungen übernehmen.

Die Übernahme eines Rentnerbestandes setzt einen vom Stiftungsrat bestimmten und im Vorsorgereglement sowie im Übernahmevertrag festgehaltenen Mindest-Deckungsgrad voraus.

Der Übernahmevertrag wird der Aufsichtsbehörde nach Unterzeichnung zur Kenntnis gebracht; sie kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Zürich

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