Profilbild Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz)

Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz)

Die Stiftung bezweckt in Ergänzung der Vorsorge der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) die zusätzliche Vorsorge im Sinne der Wahl von unterschiedlichen Anlagestrategien gemäss Artikel 1 e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BW 2) zugunsten der Arbeitnehmer/innen der CREDIT SUISSE AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

im Einvernehmen mit der Firma kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Anschluss einer verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zum Zweck der beruflichen Vorsorge keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.

B.

Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen).

Zürich

  • Dreikönigstrasse 7, 8002 Zürich, Schweiz

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