Profilbild Patronale Vorsorgestiftung der Burkhard & Co. AG

Patronale Vorsorgestiftung der Burkhard & Co. AG

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw.

Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen; a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind.

Die Beiträge des Arbeitgebers können gemäss Art.

331 Abs.

3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden.

Die Stiftung kann solche Beiträge auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.

Im übrigen vgl.

Stiftungsurkunde.

Gümligen

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