
Patronale Personalfürsorgestiftung der Fretz + Co AG
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die aktuellen und ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma durch Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: a) an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder anderweitigen Notlagen von ihm selbst;.
b) an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihres / seines Ehegatten, ihrer / seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie / er sorgt; c) im Falle des Todes der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt sie / er im Zeitpunkt ihres / seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
Die Stiftung darf auch Beiträge aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stifterfirma finanzieren.
Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Aarau
- Mühlemattstrasse 44, 5000 Aarau, Schweiz
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