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Patient Care Foundation

Die Stiftung dient ausschliesslich der Betreuung von Personen (im Folgenden auch Patienten genannt), die in kryonischer Biostase oder andere Formen der Biostase versetzt wurden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie wieder als rechtlich lebendig, funktionsfähig und unabhängig gelten.

Dies gilt sowohl für die Patienten, die derzeit in Biostase gehalten werden, als auch für die Patienten, die nach Gründung dieser Stiftung in Biostase versetzt werden.

Unter anderem, aber nicht darauf beschränkt, soll die Stiftung folgende Tätigkeiten entfalten: a.

Aufrechterhaltung der kryonischen Biostase oder anderen Formen der Biostase von Personen, die sich bereits in einer Form der Biostase befinden.

Falls der Fortbestand der Stiftung oder der Tätigkeiten essenziell bedroht ist, liegt der Fokus auf der Bewahrung der neuronalen Strukturen (Primar Gehirn) dieser Personen.

b.

Versetzung von Personen in kryonische Biostase oder andere Formen der Biostase.

c.

Reanimierung der Patienten aus einer Form der Biostase, Wiederherstellung ihrer Gesundheit sowie Unterstützung bei der Eingliederung in die zukünftige Gesellschaft und der Wiedererlangung ihrer rechtlichen Selbstständigkeit.

d.

Forschung, um Personen aus kryonischer Biostase oder anderen Formen der Biostase zu reanimieren.

e.

Forschung, um die Einleitung und Aufrechterhaltung von kryonischer Biostase oder anderen Formen der Biostase effizienter und effektiver zu machen.

Im Zweifel, priorisiert die Stiftung die Zwecke a bis e wie folgt: Zuerst, die Aufgaben genannt unter a) Folgend, die Aufgaben genannt unter b) Folgend, die Aufgaben genannt unter c) Folgend, die Aufgaben genannt unter d) Folgend, die Aufgaben genannt unter e).

Die Stiftung kann alle operativen und fördernden Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten Institutionen und Organisationen kooperieren, solche unterstützen oder selbst errichten und betreiben.

Ebenso kann sie in Biostase befindliche Patienten und die Verantwortung und Aufsicht über selbige an eine andere Stiftung oder Organisationen dauerhaft übertragen, wenn dadurch der satzungsgemässe Zweck besser erfüllt werden kann.

Die Stiftung kann der anderen Stiftung oder Organisation zu diesem Zweck darüber hinaus sonstige Vermögenswerte und Finanzierung im Sinne des Stiftungszweckes zur Verfügung stellen.

Die Stiftung erfüllt ihren Zweck auf dem Gebiet der ganzen Schweiz und im Ausland.

Sie ist ausschliesslich selbstlos tätig und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.

Hünenberg

  • Bösch 1, 6331 Hünenberg, Schweiz

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