Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
Erfüllung der den Vereinbarungskantonen nach der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge übertragenen Aufgaben; die Vereinbarungskantone können der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht die nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches den Kantonen zugewiesenen Aufgaben der Oberaufsicht und der Aufsicht über die klassischen Stiftungen sowie die Funktionen als Umwandlungs- und Änderungsbehörde übertragen.
Die öffentlich-rechtliche Anstalt findet ihre Rechtsgrundlage in der interkantonalen Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 26.09.2005.
St. Gallen
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