Profilbild NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz

NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz

Der Verein nimmt die in den Artikeln 76 und 76b Strassenverkehrsgesetz (SVG) genannten gesetzlichen Aufgaben, wahr.

Er bildet und betreibt für seine Mitglieder nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und den zugehörigen Ausführungsverordnungen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Nationalen Garantiefonds.

Im Einvernehmen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden übernimmt der NGF weitere, dem Verkehrsopferschutz dienende Aufgaben.

Dazu gehören insbesondere die Wahrung der Interessen schweizerischer Verkehrsteilnehmer und Versicherer gegenüber ausländischen oder internationalen Organisationen, die analoge Zwecke verfolgen; der Besucherschutz; die Information interessierter Kreise über Fragen aus seinem Tätigkeitsgebiet.

Zur Erfüllung seines Zwecks kann der NGF mit ausländischen Garantiefonds sowie mit ausländischen Stellen, die gleichartige Aufgaben wahrnehmen, Vereinbarungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs und über den Schutz von Verkehrsopfern im grenzüberschreitenden Verkehr abschliessen; kann der NGF internationalen Vereinigungen beitreten; kann der NGF Reglemente erlassen und mit Dritten Verträge schliessen.

Zürich

  • Mythenquai 2, 8002 Zürich, Schweiz

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