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Nest Sammelstiftung

Zweck der Stiftung ist die versicherungsmässige berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der dieser Stiftung angeschlossenen Unternehmen (nachstehend Mitglied genannt) sowie für die Hinterbliebenen der vorgenannten Personen durch Ausrichtung von Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod.

Die Stiftung erbringt dabei mindestens die vom BVG vorgeschriebenen Leistungen.

Sie kann aber auch eine darüber hinausgehende Vorsorge betreiben.

Die Arbeitgeber können ihre berufliche Vorsorge bei der Sammelstiftung ihrer Arbeitnehmer (Nest Sammelstiftung) durchführen.

Die Stiftung kann ferner zugunsten der Arbeitnehmer der Mitglieder sowie ihrer Hinterbliebenen im Falle von Alter, Invalidität und Tod und bei unverschuldeter Notlage (wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) angemessene Ermessensleistungen ausrichten.

Der Stiftungsrat ist befugt, mit Versicherungsgesellschaften) geeignete Versicherungsverträge abzuschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Die Stiftung darf keinesfalls zu Leistungen herangezogen werden, die Entgelt für geleistete Arbeit zuhanden der Mitglieder im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 darstellen oder sonst lohnähnlichen Charakter haben (zum Beispiel Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke).

Zürich

  • Molkenstrasse 21, 8004 Zürich, Schweiz

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