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Minerva Kunststiftung

Erhaltung der Kunstgegenstände sowie im unentgeltlichen Zugänglichmachen derselben für die Öffentlichkeit.

Unter Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist vor allem und beispielhaft die unentgeltliche Leihgabe an Museen, insbesondere Kunstmuseen, Kunstgalerien und ähnlichen Institutionen im In- und Ausland zu verstehen, einschliesslich der Übernahme von Versicherungsprämien wie auch der Transportkosten für Ausstellungen.

Die beliehenen Kunstmuseen und Galerien sollen im mehrjährigen Durchschnitt ihre Standorte mehrheitlich in der Schweiz haben.

Frauenfeld

  • Rheinstrasse 16, 8500 Frauenfeld, Schweiz

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