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Meier-Gallati Stiftung

(1.) Die Stiftung bezweckt Projekte, Ideen und Arbeiten mit einer einmaligen Prämie zu unterstützen, die von Einwohnerlnnen und/oder Bürgerlnnen des Kantons Zug stammen.

(2.) Sind die Projekte, Ideen und Arbeiten nicht von Einwohnerinnen oder Bürgerlnnen des Kantons Zug, müssen sie zumindest positive Auswirkungen für die Stadt und oder den Kanton Zug haben.

(3.) Die Projekte, Ideen und Arbeiten müssen aus einem der folgenden Bereiche stammen und die dabei vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen: (i) Bereich Mensch und Umwelt: Sie machen Sinn für Menschen und/oder die Umwelt.

(ii) Bereich Kunst/Architektur: Sie beeindrucken durch ihr Erscheinungsbild und könnten auch ausserhalb des Kantons Zug auf ein positives Echo stossen.

Sie sind mögliche Werbeträger für den Kanton Zug.

(iii) Bereich Soziales: Sie haben einen direkten oder indirekten Nutzen für Menschen, die ohne ihr Verschulden in Not geraten sind.

(4.) Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig.

(5.) Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

(6.) Die Stifter behalten sich ausdrücklich das Recht gemäss Art.

86a ZGB zur Änderung der Zwecks vor.

Steinhausen

  • Parkstrasse 6, 6312 Steinhausen, Schweiz

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