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Acorma Invest AG

Die Gesellschaft bezweckt die gemeinschaftliche Kapitalanlage im Sinne eines Investmentclubs im Sinne von Art.

2 Abs.

2 Bst.

f des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) i.V.m.

Art.

1a der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV).

Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmungen jeder Branche in beliebiger Form übernehmen, verkaufen und verwalten.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und weitere Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

Sie ist insbesondere auch berechtigt, nicht bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte auszuüben, Immobilien, Wertpapiere und Anteile an in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen zu erwerben sowie gedeckte und ungedeckte Kredite zu gewähren.

Die Gesellschaft kann zudem digitale Vermögenswerte erwerben.

Weiter erbringt sie Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften.

Der Gesellschaft steht das Recht zu, auch alle anderen zur Erreichung ihres Zweckes nötigen Geschäfte abzuschliessen.

Die Tätigkeit erstreckt sich auf das In- und Ausland.

Hurden

  • Hurdnerstrasse 10, 8640 Hurden, Schweiz

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