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Lonza Licences AG

A) das Halten des und die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem sogenannten Intercompany Licence Agreement zwischen der Gesellschaft als Lizenznehmerin und der Lonza Group AG als Lizenzgeberin, womit der Gesellschaft eine weltweite Lizenz an bestimmten Patenten, Know-how und weiteren Immaterialgütern (die "Lizenzierten Immaterialgüter") gewährt wird, einschliesslich der mit dem Intercompany Licence Agreement im Zusammenhang stehenden Nebenvereinbarungen; b) das Halten und die Wahrnehmung der Rechte der Gesellschaft unter den Assignment Agreement zwischen der Gesellschaft und der Lonza Group AG (das "Assignment Agreement"); c) Geltendmachung und Durchsetzung des Rechts, die Lizenz gemäss Ziffer 2.3 des Conditional Assignment Agreements zwischen der Lonza Group und der Lonza Swiss Licences AG (das "Conditional Assignment Agreement") zu erhalten sowie das Halten, Erhalten, die Nutzung, Verwertung bzw.

Erfüllung der Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz.

d) das Halten und die Verwertung der Lizenzierten Immaterialgüter sowie aller unter dem Conditional Assignment lizenzierten Rechte wie gemäss dem Assignment Agreement abgetreten; e) das Halten des sowie die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten (als Rechtsnachfolgerin der Lonza Sales AG) aus dem Lizenzvertrag vom 21.

Dezember 2000 samt Nachträgen mit Human Genome Sciences, Inc.

(nachfolgend das "Primary Licence Agreement"); f) in Bezug auf die Erfüllung des Primary Licence Agreements durch die Gesellschaft: der Abschluss, das Halten sowie die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus entsprechenden Verträgen mit Lonza Group AG (einschliesslich ihrer hundertprozentiger Konzerngesellschaften) und anderer Parteien; und e) in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Gesellschaft im Zusammenhang mit den oben unter.

Litera (a) - (e) enthaltenen Ansprüchen, Vermögenswerten und Verträgen: der Abschluss, das Halten sowie die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus entsprechenden weiteren Verträgen.

Vom Gesellschaftszweck ausdrücklich ausgeschlossen sind folgende Handlungen: a) jegliche Aktivitäten, Geschäftstätigkeiten und der Erwerb, das Mieten oder Vermieten von Liegenschaften oder sonstigen Vermögenswerten ausserhalb des vorangeführten Gesellschaftszwecks; b) die Kreditaufnahme von Dritten, soweit nicht gemäss dem in Litera d) genannten Kaufvertrag erlaubt; c) das Garantieren oder die Erfüllung irgendwelcher Zahlungs- oder anderer Pflichten Dritter oder die Übernahme einer eigenen Verpflichtung für die Erbringung einer fremden Leistung eines Dritten; d) das Verpfänden von oder Gewähren sonstiger Sicherheiten an einem Vermögenswert oder sämtlichen Vermögenswerten der Gesellschaft, mit Ausnahme (i) der gemäss dem Sicherheiten- und Pfandvertrag mit HEALTHCARE ROYALTY PARTNERS II, L.P.

(das sogenannte Intellectual Property Security Agreement and Pledge) zulässigen Sicherheiten oder (ii) wie erlaubt gemäss dem Kaufvertrag (der im Intellectual Property Security Agreement and Pledge beschrieben wird); e) das direkte oder indirekte Besitzen oder das Eingehen einer Verpflichtung zur direkten oder indirekten Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen oder Gesellschaften irgendwelcher Art; f) die Abtretung des Gesamtvermögens der Gesellschaft zur Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines privaten Vergleichs; g) Kauf, Verkauf, Belastung oder Veräusserung von irgendwelchen Vermögenswerten, soweit nicht im in Litera d) erwähnten Kaufvertrag und den damit verbundenen Verträgen vorgesehen.

Basel

  • Münchensteinerstr. 38, 4052 Basel, Schweiz

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