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Lazara Genossenschaft

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum - neuen oder historischen - zu verschaffen und zu erhalten.

Sie achtet auf den Erhalt und die Pflege sowie einfühlsame Erweiterung örtlich gewachsener Siedlungsbilder und historischer Bauten.

Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Familien, Behinderte und Betagte.

Die Genossenschaft kann auch Räume für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch sorgfältigen und laufenden Unterhalt sowie periodische Erneuerung der bestehenden Bauten und durch Unterstützung von Genossenschaftern.

Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Zweckbestimmungen beteiligen und kann alle Tätigkeiten ausüben und Verträge abschliessen, die mit dem Zweck der Genossenschaft in Zusammenhang stehen und diesen zu fördern geeignet sind, wie insbesondere: Die Beratung von Mitgliedern und Dritten in allen Fragen, insbesondere rechtlichen, rund um den Bau und das Bauen; Die Genossenschaft kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben; Die Genossenschaft kann auch Mitglieder in geschäftlichen Schwierigkeiten sanieren und dazu alle nötigen Vorkehren bei Bedarf in ihrem Namen zugunsten des Mitgliedes treffen.

Es wird in diesen Fällen ein Sanierungsplan mit dem Mitglied vereinbart; Sie führt insbesondere einen Fonds zur Unterstützung und Sanierung von Genossenschaftern; und einen Unterstützungsfonds für Genossenschafter im Pensionsalter und erlässt dazu die nötigen Reglemente (Fonds Alters- und Härtefälle); Die Genossenschaft kann die Administration und den Zahlungsverkehr für andere Gesellschaften im Auftrag übernehmen; Die Genossenschaft kann die von ihr betreuten oder geplanten Bauten selber sanieren oder bauen, insbesondre die Baumeisterarbeiten ausführen; Die Genossenschaft kann sich jederzeit an Aktionen und geschäftlichen Projekten, welche im Einvernehmen mit der Genossenschaftsphilosophie stehen, beteiligen.

Zu diesem Zweck kann die Genossenschaft auch Beteiligungen übernehmen oder sich an Gesellschaften beteiligen.

Im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und der Zielsetzungen nimmt die Genossenschaft alle direkt oder indirekt erforderlichen Handlungen vor.

Die Genossenschaft kann die Ausführung dieser Massnahmen selbst besorgen oder ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

Die Genossenschaft kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben; Die Genossenschaft kann Filialen im In- und Ausland begründen.

Urtenen-Schönbühl

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