Krankengeldversicherung für Mitarbeiter der fenaco - Mitgliedgenossenschaften (KGV)
Die KGV bezweckt, die Mitarbeiter der fenaco-Mitgliedgenossenschaften und anderen mit fenaco verbundenen Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Mutterschaft nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zu versichern.
Die KGV ist eine reine Lohnausfallversicherung und entrichtet zu diesem Zweck - nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist - Krankentaggelder.
Winterthur
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