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Kloster Frauenthal

Die Stiftung hat den Zweck, das Kloster Frauenthal im Gesamten zu übernehmen, dieses langfristig zu erhalten und durch Institutionen des römisch-katholischen Kultus nutzen zu lassen.

Sie stellt Anlagen diesen Institutionen gemäss einer schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung und kann für Personen sorgen, die diesen Institutionen angehören.

Das heutige Grundeigentum ist in der Grundstückliste im Anhang 1 der Statuten angeführt.

Insbesondere sorgt sie unentgeltlich für den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen sowie für das Wohlergehen der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal und aller Schwestern dieses Konvents.

Vorübergehend sind andere Nutzungen als Ausnahme möglich.

Solche Beschlüsse sind dem Bischof von Basel zur Stellungnahme und dem Vaterabt der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal zur Genehmigung zu unterbreiten.

Die Stiftung kann zu diesem Zweck Vermögenswerte aller Art erwerben, verwalten und veräussern.

Hinsichtlich von Grundstücken und Rechten an Grundstücken gilt jedoch: Sie kann solche erwerben, unterhalten, überbauen und verwalten sowie in Ausnahmefällen auch veräussern; die Klosteranlage (Teil des Grundstückes Nr.

1107 gemäss Plan im Anhang 2 der Statuten) darf jedoch nicht veräussert werden.

Die Stiftung kann im Weiteren alle Massnahmen treffen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig sind.

Bei allen Handlungen sind zwingend die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici und die Konstitutionen der Zisterzienserkongregation von Mehrerau sowie die Vereinbarungen mit der Zisterzienserinnenabtei Frauenthal zu beachten.

Hagendorn

  • Frauenthal, 6332 Hagendorn, Schweiz

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