Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung
Der Zweck der Stiftung besteht darin, dass sie aus Ihren Erträgnissen aus dem Stiftungsvermögen nach Abzug der laufenden Kosten und von Rückstellungen, gemeinnützige Leistungen an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite gemeinnützige Kinder- und Waisenheime sowie Kinderkrankenheime ausrichtet.
Der Stiftungsrat bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen: die Höhe der jährlichen Stiftungsleistungen; die jeweils begünstigten Heime; den Verwendungszweck der ausgerichteten Beträge (Beiträge).
Der Stiftungsrat hat das Recht und die Pflicht die notwendigen Rückstellungen für eine gute und solide Unterhaltung des Stiftungsgutes (Grundstücke) zu sichern.
Bestehende Hypotheken auf Stiftungsgrundstücken können nach freien Beschlüssen des Stiftungsrates amortisiert werden.
Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Dietikon
- Obere Reppischstrasse 15, 8953 Dietikon, Schweiz
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