Kabelfernsehen Berlingen Telebe AG
Die Gesellschaft bezweckt den Bau und den Betrieb einer integrierten Informationsvermittlungsanlage, die den Empfang, die Übernahme, die Weiterleitung und die Verteilung von Radio- und Fernsehdarbietungen, Kommunikation (Internet, Telefonie, Datenübermittlung etc.) ermöglicht sowie die Tätigkeit auf weiteren Gebieten, die damit im Zusammenhang stehen.
Sie kann Programme für Radio und Fernsehen produzieren und weitere Bedürfnisse der Übertragung und Übermittlung von Informationen decken, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Fernseh- und Radiowerbung betätigen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Berlingen
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