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Jungfraubahn AG

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Zahnradbahn von der Kleinen Scheidegg zum Jungfraujoch nach Massgabe der von der Bundesversammlung am 21.

Dezember 1894 erteilten Konzession mit den seitherigen Abänderungen.

Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind.

Sie kann insbesondere auch andere in ihren Interessen liegenden Unternehmen wie Transportunternehmen, Kraftwerke, Gaststätten usw.

gründen, übernehmen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen, immerhin unter Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen, eidgenössischen Behörden, soweit eine solche im einzelnen Falle erforderlich ist.

Sie kann Liegenschaften erwerben und veräussern.

Interlaken

  • Harderstrasse 14, 3800 Interlaken, Schweiz

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