Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Unterstützungen: a) zur generellen Förderung der Berufs- und Weiterbildung (Produktion und Detailhandel) in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche, insbesondere zur Förderung der Aus- und Weiterbildungsmassnahmen des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (z.B.
für Wettbewerbe, Nachwuchsförderung etc.); b) im Sinne von Starthilfen an Jungunternehmer/Jungunternehmerinnen in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche; c) im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter; d) an die überlebenden, fürsorgebedürftigen Ehegatten, Nachkommen und Eltern im Falle des Todes von SBC-Mitgliedern.
Unterstützungen werden auf begründetes Gesuch hin grundsätzlich an Mitglieder des SBC gewährt.
Die Gesuche sind via die Kantonalverbände bzw.
Sektionen des SBC gemäss SBC-Statuten einzureichen.
Bei der Bemessung der Unterstützungen hat der Stiftungsrat den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers (bzw.
im Falle von lit.
d) des Verstorbenen) sowie der Dauer der Mitgliedschaft Rechnung zu tragen.
Auf die Ausrichtung einer Unterstützung besteht kein Anspruch.
Die Gewährung und der Betrag der Unterstützung steht im Ermessen des Stiftungsrates.
Unterstützungen im Sinne von lit.
d) dürfen in der Regel nur einmalig, spätestens ein Jahr nach dem Tod des SBC-Mitglieds gewährt werden.
Bern
- Seilerstrasse 9, 3011 Bern, Schweiz
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